Motor aus Neuteilen - "neuer Motor"?
onlineurteile.de - Der eingebaute Zweitmotor war kein Neumotor, sondern komplett aus Neuteilen zusammengebaut. Damit wollte sich der Käufer eines Gebrauchtwagens nicht abfinden. Er hielt das Fahrzeug für mangelhaft und wollte den Kauf rückgängig machen.
Das Oberlandesgericht München befragte einen Sachverständigen und entschied dann zu Gunsten des Verkäufers (3 U 2888/03). Von einem Mangel könne keine Rede sein, wenn der aus Neuteilen bestehende Motor dem Erstmotor (Originalmotor) technisch völlig gleichwertig sei. Zwischen den Motoren bestehe keinerlei Qualitätsunterschied. Wenn faktisch kein technischer Minderwert vorliege, dürfe der Käufer das Fahrzeug auch nicht mit der Begründung zurückgeben, dass bei einem Wiederverkauf der Motor von bestimmten Käuferkreisen als minderwertig angesehen werden könnte ...