Motor kaputt: Fachfirma wartete Gasmotor ...

... ohne die Wartungsvorschriften des Herstellers zu kennen

onlineurteile.de - Ein Betrieb B beauftragte eine Fachfirma ("Technologie und Service für Motoren und Antriebe") damit, einen vom Unternehmen C hergestellten Zwölf-Zylinder-Gasmotor gründlich zu überholen. Die Fachfirma gehörte jedoch nicht zu den vom Unternehmen C autorisierten Firmen und verfügte deshalb nicht über dessen Wartungsvorschriften.

Daher tauschten ihre Mitarbeiter die Befestigungsschrauben der Kontergewichte auf der Kurbelwelle nicht aus - wie es die Wartungsvorschriften des Herstellers vorsahen. Vielmehr prüften sie die Schrauben und verwendeten sie dann weiter. Andere Produzenten vergleichbarer Motoren akzeptieren diese Praxis.

Doch das kann ins Auge gehen: Kaum wurde der überholte Motor von B wieder eingesetzt, brachen zwei Befestigungsschrauben. Die Folgeschäden am Motor waren erheblich. Dafür sollte nun die Fachfirma haften. Das Oberlandesgericht wies die Schadenersatzklage von Auftraggeber B ab, weil das Vorgehen der Fachfirma den "Regeln der Technik" entsprochen habe. Dagegen entschied der Bundesgerichtshof, dass die Fachfirma Schadenersatz leisten muss (VII ZR 164/08).

Eine Fachfirma müsse die Sicherheitsanforderungen des Herstellers befolgen - das gelte auch dann, wenn diese höher lägen als die Anforderungen, die nach den anerkannten Regeln der Technik zu erfüllen seien. Von den Vorschriften des Herstellers abzuweichen, stelle ein besonderes Risiko dar. Darüber dürfe der Auftragnehmer nicht eigenmächtig alleine entscheiden. Die Fachfirma hätte den Betrieb B darüber informieren müssen, dass ihr die Wartungsvorschriften des Herstellers nicht zugänglich waren und dieser Umstand ein Risiko beinhaltete.