Motor verschlissen?

Gebrauchtwagenkäufer muss Sachmangel beweisen

onlineurteile.de - Einige Monate, nachdem der Mann den Gebrauchtwagen bei einem Händler gekauft hatte, gab der Motor seinen Geist auf. Der war wohl schon beim Kauf defekt, vermutete der Besitzer, und forderte vom Händler einen Ersatzmotor. Der Verkäufer konterte, der Wagen sei gut in Schuss gewesen. Wahrscheinlich habe der Käufer nie Öl nachgefüllt und so Kolben und Zylinder ruiniert. Das vom Käufer vorgelegte Sachverständigengutachten beschreibe jedenfalls Erscheinungen, die auch durch Fehler des Fahrers entstanden sein könnten.

Der Käufer müsse beweisen, dass die von ihm als Mangel geltend gemachten Erscheinungen Ausdruck übermäßigen Verschleißes sind und nicht auf anderen Ursachen beruhen, erklärte das Oberlandesgericht Köln (11 U 199/04). Das sei aber mittlerweile durch ein weiteres Gutachten gelungen.

Der Experte habe überzeugend ausgeführt, dass der Verschleiß an Kolben und Zylinder nicht darauf zurückzuführen sei, dass der Motor ohne Motoröl benutzt worden sei. Es stehe fest, dass der Motor bereits zum Zeitpunkt des Kaufs übermäßig verschlissen war und dies zum Defekt geführt habe. Da der Wagen schon zum Zeitpunkt des Kaufs mangelhaft gewesen sei, schulde der Händler dem Käufer Schadenersatz.