Motorrad an eine Garage gefahren

Fahrverbot wegen Trunkenheit: Das Auto des Verunglückten wird davon ausgenommen

onlineurteile.de - Ein Kfz-Mechaniker bastelte sonntags an seinem geliebten Motorrad herum und stellte die Bremsen nach. Zwischendurch bekam er Besuch von Freunden, mit denen er einige Flaschen Bier trank. Später brach der Motorradfahrer (ohne Schutzhelm!) zu einer Probefahrt auf. Viel zu schnell fuhr er in eine Kurve und musste bremsen. Da die Bremsen jedoch anders als gewohnt reagierten, kam er ins Schleudern und kriegte die Kurve nicht mehr. Das Bike prallte gegen die Wand einer Garage. Die Folge: Rippenbrüche, Schulterbruch, Prellungen und eine Platzwunde am Kopf.

Im Krankenhaus wurde (auf Anordnung der Polizei) auch eine Blutprobe durchgeführt. Wenn man den gemessenen Wert zurückrechnete, ergab sich zum Unfallzeitpunkt eine Blutalkoholkonzentration von ca. 0,55 Promille. Wieder genesen, wurde der Unglücksrabe wegen fahrlässiger Trunkenheit zu Geldbuße und einem Fahrverbot von drei Monaten verurteilt. Auf die Berufung des Angeklagten hin schränkte das Landgericht Cottbus das Fahrverbot auf sein Motorrad ein (25 Ns 67/07).

Ein generelles Fahrverbot würde die Existenz des (selbständig arbeitenden) Mechanikers vernichten, betonten die Richter. Er wohne in einem kleinen Dorf ohne vernünftige Verkehrsanbindung. Seine Frau könne ihn nicht zu Kunden fahren, weil sie sich um das kleine Kind kümmern müsse. Nach schwierigem Anfang als so genannte Ich-AG habe sich der Mechaniker jetzt einen festen Kundenstamm erworben und arbeite als Sachverständiger mit einem Sachversicherer zusammen. Diese Geschäftsbeziehungen wären gefährdet, wenn er nicht mehr mobil wäre.

Zu seinen Gunsten sei auch zu berücksichtigen, dass sich der Mann (obwohl aus Jobgründen Vielfahrer) bisher im Verkehr nicht das Geringste zuschulden kommen ließ. Die Alkoholmenge, die er getrunken habe, sei relativ gering gewesen - weit unter der Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit. Für einen begeisterten "Biker" wie ihn sei das Verbot, im Sommer mit dem Motorrad zu fahren, durchaus ein fühlbarer Denkzettel.