Motorrad flog durch die Luft
onlineurteile.de - Ein Vater begleitete seinen Sohn zu einem Motor-Cross-Rennen mit 125 ccm-Maschinen. Er stellte sich etwa drei, vier Meter neben eine Kurve. Plötzlich kam dort ein Fahrer von der Bahn ab. Er schleuderte mit seinem Motorrad über eine Böschung und prallte im Flug gegen den Zuschauer. Der Schwerverletzte verklagte die Veranstalterin des Wettbewerbs auf Schmerzensgeld.
Sie habe ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt und die Rennstrecke ungenügend gesichert, urteilte das Oberlandesgericht Rostock (8 U 239/03). Beim Aufbau der Strecke und bei der Anordnung der Zuschauerplätze seien zu kleine Sicherheitszonen eingeplant worden. Bei Fahrfehlern von Teilnehmern müssten sich die Zuschauer in Sicherheit bringen können. Je nach Verlauf der Strecke und gefahrener Geschwindigkeit genüge dafür ein Sicherheitsstreifen, unter Umständen müsse an manchen Stellen auch ein hoher Zaun angelegt werden.
Dies sei hier unterblieben, kritisierten die Richter. Die Veranstalterin könne sich weder darauf berufen, dass ein Beauftragter des Deutschen Motorsportbundes die Strecke abgenommen habe, noch darauf, die behördlichen Auflagen erfüllt zu haben. Sie müsse vielmehr selbstständig alle nötigen Maßnahmen prüfen und ergreifen, um Fahrbahn und Zuschauerplätze sicher voneinander abzugrenzen.
Wegen Eigenverschuldens musste sich der Verletzte allerdings einen Abzug um 50 Prozent von der Entschädigung gefallen lassen. Denn er hätte als erfahrener Zuschauer selbst wissen können, dass die Kurve ein besonders gefährlicher Platz sei, fanden die Richter. Dass Rennteilnehmer aus der Kurve herausgetragen werden, sei nun wirklich nicht selten.