Motorradfahrer landete bei Überholmanöver am Baum
onlineurteile.de - Ein schwer verletzter Motorradfahrer kämpft seit fünf Jahren vergeblich um Schmerzensgeld von einem Autofahrer: Während ihm das Landgericht 75.000 Euro zugesprochen hatte, wies das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg seine Klage ab. Gegenseitig warfen sich die beiden Fahrer vor, den Unfall allein verschuldet zu haben. Trotz der Untersuchungen von Verkehrsexperten war der genaue Unfallhergang nicht mehr zu klären.
Fest stand: Auf einer Landstraße fuhren zwei Wagen hintereinander her. Hinter dem zweiten folgte der Motorradfahrer und beschloss, die Autos zu überholen. Der Motorradfahrer behauptete: Plötzlich sei der Autofahrer vor ihm, ohne zu blinken, auf die linke Seite geschwenkt, um ebenfalls zu überholen. Da habe er ausweichen müssen und sei gegen den Baum gefahren. Der Autofahrer bestritt dies. Jedenfalls hatten sich die beiden Fahrzeuge nicht berührt.
Trotz eines sorgfältigen Gutachtens der Sachverständigen stehe nicht fest, mit welcher Geschwindigkeit die Fahrzeuge unterwegs waren und ob die Fahrweise des Autofahrers den Unfall ausgelöst habe, erklärte das OLG Brandenburg (12 U 263/08). Verschiedene Varianten des Unfallhergangs seien möglich. Zum Beispiel die, dass der Motorradfahrer noch auf der rechten Fahrspur unterwegs war, als das Auto vor ihm zum Überholen ansetzte.
Dann wäre völlig unverständlich, warum er ein Ausweichmanöver nach links unternahm - denn dann drohte keine Kollision. Wäre diese Variante richtig, läge überhaupt kein Verstoß des zweiten Autofahrers vor: Denn dann hätte er die Absicht des Motorradfahrers, ihn zu überholen, nicht erkennen können. Nach der Lebenserfahrung käme in dem Fall als Unfallursache eher überhöhte Geschwindigkeit des Motorradfahrers oder ein unzureichender Sicherheitsabstand in Frage.
In dieser Instanz ging der Verletzte also leer aus. Er hat gegen das Urteil Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof eingelegt.