Motorschaden durch gerissenen Zahnriemen

Kfz-Werkstatt wies den Autobesitzer nicht auf notwendigen Austausch hin

onlineurteile.de - Autohersteller A empfiehlt, die Zahnriemen seiner Fahrzeuge nach 60.000 Kilometern zu überprüfen und sie spätestens nach 120.000 Kilometern bzw. fünf Jahren auszutauschen. Ende 2007 brachte eine Autobesitzerin ihren Wagen der Marke A (Erstzulassung 2003, 58.393 km auf dem Tacho) zur Inspektion in die Werkstatt. Dort wurden die Reifen gewechselt und unter anderem Öl, Luftfilter, Scheibenwischer erneuert.

Im Inspektionsbogen kreuzte der Kfz-Mechaniker bei der Frage "Steuerriemenwechsel fällig?" die Antwort "nein" an. Ein halbes Jahr später gab der Motor den Geist auf: Der Zahnriemen war gerissen. Für einen Austauschmotor berappte die Frau 6.120 Euro. Sie verklagte den Inhaber der Kfz-Werkstatt auf Schadenersatz: Er hätte sie darauf aufmerksam machen müssen, dass der Austausch des Zahnriemens bald fällig war.

Das Oberlandesgericht Schleswig gab ihr Recht: Es gehöre zu den Pflichten einer Werkstatt, bei einer Inspektion auf anstehende Maßnahmen hinzuweisen (4 U 171/09). Arbeiten stünden dann unmittelbar bevor, wenn sie innerhalb einer Laufleistung von 5.000 Kilometern oder in einem Zeitraum von weniger als drei Monaten nach der Inspektion fällig werden.

Inspektionen dienten auch dazu, notwendige Wartungs- und Reparaturmaßnahmen festzustellen: Auf diesen Service dürften Kunden vertrauen. Und es liege im beiderseitigen Interesse, solche Arbeiten sofort (mit) zu erledigen, damit der Besitzer das Auto nicht erneut in die Werkstatt bringen müsse. Im konkreten Fall habe der Zahnriemen kurz nach der Inspektion das Höchstalter von fünf Jahren erreicht. Kfz-Mechaniker müssten das wissen.

Vermutlich habe es die Werkstatt aus Versehen versäumt, das Zusatzgeschäft eines Zahnriemenwechsels zu nutzen. Dieser Fehler habe den Schaden verursacht, deshalb schulde die Werkstatt der Kundin Schadenersatz. Der Kfz-Sachverständige habe ausgesagt, bei einem Wagen dieses Typs und dieser Laufleistung sei es "sehr unwahrscheinlich", dass ein Defekt im Motor zum Riss im Zahnriemen geführt habe. In 99 von hundert Fällen sei es umgekehrt, führe Verschleiß am Zahnriemen zum Motorschaden.