Münchner "Gaspreisrebellion" erfolglos
onlineurteile.de - 200 Münchner klagten gegen ihren Gasversorger: Dessen letzte Preiserhöhungen (am 1.7.2005, 1.1.2006 und 1.4.2006) seien unangemessen und damit unwirksam gewesen. Das Landgericht München I wies ihre Klage ab (12 O 17018/06). Durch Gespräche mit Zeugen und das Studium der Unternehmensunterlagen kamen die Richter zu der Überzeugung, dass der Gasversorger tatsächlich nur Kostensteigerungen weitergegeben hatte.
Die Bezugskosten des Gasversorgers seien gestiegen, so das Gericht, das rechtfertige allemal eine Preiserhöhung. Kostensteigerungen auf die Kunden abzuwälzen, sei nicht "unbillig" oder unangemessen. In der Marktwirtschaft sei es üblich und nicht zu beanstanden, wenn "derjenige, der ein Gut zum Verkauf anbietet, den Preis hierfür auch anhand seiner eigenen Kosten bestimmt". Für Dauerlieferverträge wie den Gasbezug könne nichts anderes gelten.