"Mützenpflicht" für Lufthansa-Piloten
onlineurteile.de - Es stellt keine Diskriminierung wegen des Geschlechts dar, wenn eine Fluggesellschaft (gemäß der Betriebsvereinbarung Dienstbekleidung) von den männlichen Piloten verlangt, auf dem Flughafen eine Kapitänsmütze zu tragen, während weibliche Pilotinnen dazu nicht verpflichtet sind;
nach Ansicht der Lufthansa gehört die Mütze zum "historisch gewachsenen Bild von einem Flugkapitän" — laut LAG ist sie "nicht isoliert zu sehen, sondern als Teil der Dienstbekleidung, die für Männer und Frauen nun einmal unterschiedlich" ist: Wenn Frauen Röcke tragen dürften, Männer jedoch nicht, benachteilige das die Piloten auch nicht wegen ihres Geschlechts.