Muffelnde Küche ist mangelhaft

Urteile in einem Satz

onlineurteile.de - Treten in der Küche einer Mietwohnung einige Monate lang immer wieder, sozusagen in Wellen unangenehme Gerüche auf — wie "von altem Käse oder Schweißfüßen" —, stellt dies einen Mietmangel dar, der die Mieter berechtigt, die Miete in diesem Zeitraum um acht Prozent zu kürzen;

der Vermieter hat weder Anspruch auf Zahlung der Miete in voller Höhe, noch auf Erstattung der Ausgaben für die Suche nach der Ursache des Mangels: Diese Kosten sind grundsätzlich vom Vermieter zu tragen und dürfen allenfalls dann auf die Mieter abgewälzt werden, wenn sich bei der Ursachenforschung herausstellt, dass sie für den Mangel selbst verantwortlich sind.