Musikunterricht in der Mietwohnung?

Urteile in einem Satz

onlineurteile.de - Kündigt der Vermieter einem Musiklehrer - der als Sohn der Mieterin zunächst mit der Mutter in der Mietwohnung lebte und nach deren Tod den Mietvertrag übernehmen wollte - mit der Begründung, der Mann habe im Laufe mehrerer Jahre ohne seine Erlaubnis in der Wohnung Gitarrenunterricht erteilt, die Räume damit entgegen dem vereinbarten Zweck gewerblich genutzt und zudem Streit mit den Mitmietern über Lärmbelästigungen provoziert, ist die Kündigung gerechtfertigt und wirksam; Vermieter müssen geschäftliche Aktivitäten (freiberuflicher oder gewerblicher Art), die nach außen hin in Erscheinung treten, ohne eine entsprechende Vereinbarung nicht dulden: Empfängt der Mieter an drei Werktagen der Woche regelmäßig zehn bis zwölf Schüler zum Gitarrenunterricht, ist der Vermieter auch nicht nach dem Prinzip von Treu und Glauben verpflichtet, das zu erlauben, weil die teilgewerbliche Nutzung der Räume die Mitmieter erheblich stört.