Muslimisches Gemeindezentrum statt Supermarkt

Wohnungseigentümergemeinschaft will den Umbau per Beschluss verhindern

onlineurteile.de - Die Wiesbadener Wohnanlage besteht aus sechs Gebäuden mit knapp 50 Wohnungen und einem separaten Flachbau, der früher als Supermarkt genutzt wurde. Schon vor Jahren kaufte ihn ein Verein, der die Gewerbeeinheit in ein muslimisches Gebets- und Gemeindezentrum umwandeln wollte. Doch die Eigentümergemeinschaft lehnte dies ab.

Der Verein zog vor Gericht, um den Beschluss der Eigentümerversammlung für unwirksam erklären zu lassen.

Zunächst ohne Erfolg. In der Gemeinschaftsordnung sei nur eine gewerbliche Nutzung des Flachbaus vorgesehen, urteilte das Landgericht: Ein Gemeindezentrum mit Publikumsverkehr am Abend störe die Miteigentümer mehr als ein Supermarkt. Doch das Oberlandesgericht Frankfurt sah das anders (20 W 12/08).

Wenn es um die Intensität der Störungen für die Miteigentümer und Hausbewohner gehe, sei als Vergleichsmaßstab nicht nur der Supermarkt heranzuziehen. Gewerbliche Nutzung könne auch anders aussehen. Gewerbliche Nutzung sei zum Beispiel auch der Betrieb einer Gaststätte oder eines Fitnessstudios: Beide Gewerbe müssten sich nicht an die Ladenöffnungszeiten halten.

Vergleiche man ein religiöses Gemeindezentrum mit Einrichtungen, die auch an Wochenenden oder am Abend von Publikum besucht werden, so werde ein Gebetszentrum sicher nicht intensiver genutzt und beeinträchtige die Miteigentümer nicht stärker als etwa ein Lokal oder eine Videothek. Die Eigentümer seien ohnehin verpflichtet, aufeinander Rücksicht zu nehmen.