Muss die Krankenversicherung eine Sterilisation finanzieren ...

... wenn eine Frau aus gesundheitlichen Gründen keine Kinder mehr möchte?

onlineurteile.de - Die 46 Jahre alte Frau hatte zwei Kinder im Alter von 13 und 16 Jahren. Sie hatte Sorge, wegen ihrer Krampfadern könnten bei einer weiteren Schwangerschaft Thrombosen entstehen und damit die Gefahr einer lebensbedrohlichen Embolie. Hormonelle Empfängnisverhütung kam wegen ihres Gefäßleidens nicht in Betracht, auch die Spirale konnte wegen Blutungsstörungen in der Gebärmutter nicht eingesetzt werden.

Die Frau entschied sich für eine Sterilisation und ließ die Eileiter durchtrennen. Die private Krankenversicherung weigerte sich, die Arzt- und Krankenhauskosten (918 Euro) zu erstatten. Die Zahlungsklage der Patientin blieb beim Amtsgericht Bielefeld erfolglos (15 C 356/02). Nach den Versicherungsbedingungen müsse der Krankenversicherer nur medizinisch notwendige Heilbehandlungen bezahlen, stellte der Amtsrichter fest. Hier sei es darum gegangen, eine Schwangerschaft zu vermeiden. Die Fähigkeit einer Frau, Kinder zu bekommen, sei jedoch keine Krankheit.

Zwar sei die Sterilisation durchgeführt worden, um gesundheitliche Risiken auszuschalten. Trotzdem sei das keine Heilbehandlung im Sinne der Versicherungsbedingungen: Denn das Risiko einer späteren Erkrankung sei noch keine Krankheit. Anders wäre die Situation zu beurteilen, wenn die Versicherungsnehmerin aus Furcht vor einer Risiko-Schwangerschaft gravierende psychische Probleme bekommen hätte, die einer Krankheit gleichkämen.