Muss Gewerbetreibender Fragebogen der Handwerkskammer ausfüllen?

Urteil in einem Satz

onlineurteile.de - Erhält ein Gewerbetreibender (hier: Fahrradmechaniker) von der Handwerkskammer einen Fragebogen,

weil die Kammer prüfen will, ob er in die Handwerksrolle einzutragen ist, ist er zur Auskunft verpflichtet — es sei denn, es steht bereits zweifelsfrei fest, dass er die persönlichen Voraussetzungen für den Eintrag nicht erfüllt; ohne Prüfung der Voraussetzungen kann die Handwerkskammer die Handwerksrolle nicht ordnungsgemäß führen.