Muss Nur-Hausfrau nach der Trennung sofort jobben?
onlineurteile.de - Es war keine Liebesheirat: Der pflegebedürftige Ehemann heiratete, um von seiner Frau versorgt zu werden. Immerhin blieb das Paar zehn Jahre beieinander, bis es sich trennte. Dann gab es Streit um den Unterhalt der Ehefrau. Der Mann war der Ansicht, sie müsse sich sofort eine Arbeit suchen. Dabei war noch nicht einmal das Trennungsjahr abgelaufen, das der Gesetzgeber als Bedingung für eine Scheidung vorschreibt.
Vor dem Ablauf des Trennungsjahres müsse eine Nur-Hausfrau ohne Berufsausbildung nicht arbeiten gehen, entschied das Oberlandesgericht Koblenz (9 UF 785/01). Dieses Jahr sei vor allem dazu da, das Verhältnis der Eheleute zueinander zu klären. Solange die Ehe nicht geschieden und ihr endgültiges Scheitern offen sei, solle die Ehefrau, die noch nie im Berufsleben gestanden habe, ihre bisherige Stellung beibehalten. Andernfalls würden die Scheidungsfolgen vorweggenommen und die Trennung eher noch vertieft.
Während dieses Jahres müsse der Rentner seiner Frau (seinen finanziellen Möglichkeiten gemäß) Trennungsunterhalt zahlen. Nach diesem Jahr müsse die Ehefrau ihren Lebensunterhalt selbst verdienen. Trotz fehlender Ausbildung könne die 53-Jährige eine Stelle im Haushalt, im Hotel- und Gaststättenbereich oder bei einem Pflegedienst finden.