Muss Pay-TV-Sender Kunden über Widerrufsrecht informieren?

Pay-TV-Abonnementverträge als wettbewerbswidrig beanstandet ...

onlineurteile.de - Der Bundesverband der Verbraucherzentralen klagte gegen einen Pay-TV-Sender: Seine Abonnementverträge seien mit dem Wettbewerbsrecht unvereinbar, lautete der Vorwurf. Denn die Verbraucher würden nicht darüber informiert, dass ihnen das Recht zustehe, den Vertrag zu widerrufen.

Der Bundesgerichtshof konnte hier jedoch keinen Verstoß gegen die Regeln fairen Wettbewerbs erkennen (I ZR 290/00). Pay-TV-Abonnement-

verträge seien keine Ratenlieferungsverträge. Wenn Verbraucher Sachen kauften und dazu längerfristige Verträge mit laufenden Zahlungsverpflichtungen eingingen, stehe ihnen ein Widerrufsrecht zu. Es gelte nach dem Willen des Gesetzgebers aber nicht für Dienstleistungsverträge.