Mutter eines nichtehelichen Kindes gestorben

Vater erhält das Sorgerecht und möchte den Familiennamen des Kindes ändern

onlineurteile.de - Die unverheiratete Mutter des Kindes hatte das alleinige Sorgerecht, es trug ihren Familiennamen. Nach dem Tod der Mutter ging das Sorgerecht auf den Vater über. Er beantragte beim Standesamt, den Nachnamen des Kindes zu ändern. Doch der Standesbeamte lehnte dies ab. Auch mit einer Klage konnte sich der Vater beim Bundesgerichtshof nicht durchsetzen (XII ZB 112/05).

Grundsätzlich erhalte ein Kind unverheirateter Eltern den Familiennamen des alleinigen Inhabers der elterlichen Sorge. Seien sich die Eltern darüber einig, könnten sie auch den Namen des anderen Partners wählen, so die Bundesrichter. Es bestehe darüber hinaus die Möglichkeit, den Namen des Kindes neu zu bestimmen, wenn sich die Eltern nachträglich darauf verständigten, die elterliche Sorge gemeinsam auszuüben.

Wechsle jedoch das alleinige Sorgerecht von einem zum anderen Elternteil, sei eine Namensänderung nicht vorgesehen. Das sei kein Versehen des Gesetzgebers. Er habe vielmehr die Kontinuität des Namens für wichtiger gehalten als den Gesichtspunkt, den Namen der geänderten Situation beim Sorgerecht anzupassen.