Mutter fordert alleiniges Sorgerecht
onlineurteile.de - Nach der Trennung eines unverheirateten Paares zog die Frau mit dem dreijährigen Sohn in eine weit entfernte Stadt. Gegen den Willen des Vaters, obwohl beide das Sorgerecht ausübten und der Vater daher ein Wort mitzureden hatte. Später gab der Vater seinen Widerstand gegen den Umzug auf. Nach einigem Hin und Her einigte sich das Paar auf eine Besuchsregelung für Vater und Kind. Dennoch fand es die Mutter an der Zeit, ihr das Sorgerecht allein zu übertragen. Die Kommunikation sei äußerst mühsam, meinte sie.
Das reichte dem Oberlandesgericht Köln nicht aus, um die gemeinsame elterliche Sorge aufzuheben (4 UF 24/02). In alltäglichen Fragen müssten sich die Eltern nicht umständlich abstimmen, solche Dinge dürfe die Mutter allein entscheiden. Und wegen wichtiger Angelegenheiten könne man telefonieren, so die Richter. Unüberbrückbare Streitigkeiten zwischen den Eltern, die das Kind belasteten, seien nicht ersichtlich. Dass der Vater einen anderen (nicht konfessionell gebundenen) Kindergarten bevorzugt hätte und auch ansonsten in Fragen der Kindererziehung manches anders sehe, spiele keine Rolle. Unterschiedliche Meinungen zu bestimmten Fragen kämen auch in intakten Partnerschaften vor und stünden einem gemeinsamen Sorgerecht nicht entgegen. Bisher hätten es die Eltern jedenfalls immer geschafft, Meinungsverschiedenheiten im Interesse des Kindes auszuräumen und einvernehmliche Entscheidungen zu treffen.