Mutter schickt Tochter aufs Privatgymnasium
onlineurteile.de - Nach der Scheidung blieben die zwei Kinder bei der Mutter. Die ältere Tochter besucht seit August 2006 ein privates Gymnasium. Dafür verlangte ihre Mutter mehr Geld vom Vater: Der Unterhalt reiche nicht aus, um die Mehrkosten für Schulgeld, Fahrgeld und Büchergeld zu bestreiten. Der Mehrbedarf liege bei 263 Euro monatlich, davon müsse der Vater die Hälfte übernehmen.
Das sei notwendig, denn auf dem privaten Gymnasium werde das Kind viel besser gefördert als an der staatlichen Schule in G. Nach der Schule würden die Kinder ganztägig betreut, es bestehe ein Beförderungsdienst von der Haustür bis zur Schule und zurück. Zudem liege das Privatgymnasium näher als das staatliche und das Mädchen könne ihren Freundeskreis behalten, ihre Schulfreunde wechselten ebenfalls auf die private Schule.
Im Namen des Kindes klagte die Mutter die Mehrkosten ein: Doch das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg ließ sie abblitzen (3 UF 31/08). Dass an einem Privatgymnasium die Fördermöglichkeiten so erheblich besser seien als an einem staatlichen Gymnasium, sei nicht bewiesen, behauptete das OLG. Jedenfalls gebe es keine gewichtigen Gründe, die es rechtfertigen würden, dem Vater die Mehrkosten aufzubürden.
Zum Beispiel der Beförderungsdienst: Kinder könnten in Sachsen-Anhalt kostenlos öffentliche Verkehrsmittel benutzen. Dass die Mutter dann das Kind bis zum Schulbus begleiten müsse, sei noch kein zwingendes Argument für eine Privatschule. Auch der Freundeskreis nicht: Viele Schüler müssten sich nach dem Wechsel aus der Grundschule ins Gymnasium von Schulfreunden verabschieden. Dort machten sie dann eben neue Bekanntschaften, das könne sich auf die Entwicklung der Kinder positiv auswirken.
Im übrigen habe die Frau unzulässigerweise ihren Ex-Mann vor vollendete Tatsachen gestellt, anstatt die Schule gemeinsam mit dem Vater auszuwählen. Schließlich seien die Eltern gemeinsam sorgeberechtigt. Entscheidungen von solchem Gewicht dürften sie nur in gegenseitigem Einvernehmen treffen.