Mutter verklagt Sohn auf Unterhalt
onlineurteile.de - Die Mutter lebte in bescheidenen Verhältnissen. Der Sohn, Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH, drückte sich wohl vor Unterhaltszahlungen an sie. Jedenfalls kam es zu einem Unterhaltsprozess bis in die höchste Instanz.
Wie viel Unterhalt ihr der Sohn schulde, richte sich nach ihrer jetzigen Lebensstellung, erklärte der Bundesgerichtshof (XII ZR 67/00). Dabei seien auch nachteilige Veränderungen zu berücksichtigen, wie finanzielle Einbussen durch den Eintritt in den Ruhestand. Von den Kindern könne man nicht verlangen, dass sie den Eltern deren früheren Lebensstandard finanzierten. Aber das (an der Sozialhilfe orientierte) Existenzminimum der Eltern bilde die untere Grenze. Im konkreten Fall nahmen die Richter einen Bedarf der Mutter von etwa 650 Euro monatlich an.
Dann ging es darum, welche Summe im Monat der Sohn für sich und seine Familie benötigt. Dem Unterhaltspflichtigen sei der Aufbau einer angemessenen Altersversorgung zuzugestehen, so die Richter. Deren Höhe richte sich bei Nichtselbstständigen nach den Regeln der gesetzlichen Rentenversicherung, bei Staatsdienern sei sie durch die Beamtenversorgung festgelegt. Im Streitfall lägen die Dinge anders, denn der gut verdienende Sohn sei nicht mehr sozialversicherungspflichtig. Also müsse man ihm wie einem Selbstständigen zubilligen, anderweitig für sein Alter vorzusorgen.
In Anlehnung an die Beitragssätze der Sozialversicherung hielten es die Richter für angemessen, einen Anteil von etwa 20 Prozent des Bruttoeinkommens für die Altersvorsorge zu veranschlagen: Selbst wenn man diesen Anteil und den (nach den ehelichen Lebensverhältnissen bemessenen) Unterhalt für die Ehefrau abziehe, bleibe von den monatlichen Einkünften des Sohnes genug übrig, um für die Mutter 650 Euro abzuzweigen.