Mutter verweigert Begutachtung des Kindes

Gericht muss im Sorgerechtsstreit ihr Erscheinen notfalls mit Zwangsmitteln durchsetzen

onlineurteile.de - Kurz nach der Geburt des Kindes 2000 trennten sich die Eltern. Die Mutter, die damals das Sorgerecht erhielt, leidet unter Wahnvorstellungen: Aus Angst vor einem atomaren Vernichtungsschlag zog sie mit dem Jungen 2007 mehrfach innerhalb Deutschlands um, später nach Österreich, dann nach Bolivien. Mit Unterstützung des Jugendamts beantragte der Vater bei Gericht, das Sorgerecht auf ihn zu übertragen: Die Frau sei verrückt und außerstande, den Jungen zu erziehen.

Das Familiengericht entzog der Mutter das Recht, den Aufenthaltsort des Kindes zu bestimmen. Ob ihre Erziehung das Kindeswohl gefährde, müsse von einem psychologischen Sachverständigen überprüft werden, so das Gericht, das müsse die Mutter ermöglichen. Die Frau dachte jedoch gar nicht daran, an einer psychologischen Begutachtung mitzuwirken.

Nach einigem juristischen Hin und Her landete der Rechtsstreit beim Bundesgerichtshof (XII ZB 68/09). Der Staat müsse hier sein "besonderes Wächteramt" für das Kindeswohl wahrnehmen, so die Bundesrichter, d.h. alle Möglichkeiten nutzen, um die Sache aufzuklären und eine Entscheidung zu Lasten des Kindes zu verhindern. Die Vorinstanz müsse die Frau im Beisein eines psychologischen Sachverständigen gerichtlich anhören und dazu notfalls ihr persönliches Erscheinen mit Zwangsmitteln durchsetzen.