Mutter von zwei Kindern soll mehr arbeiten

Der geschiedene Vater bietet an, die Töchter nachmittags zu betreuen ...

onlineurteile.de - Nach zehn Jahren Ehe trennte sich ein Paar 2005. Die zwei Töchter (geboren 1999 und 2000) blieben bei der Mutter und besuchen die Grundschule. Den Vater sahen die Mädchen einmal in der Woche - immer begleitet von der Mutter, weil die Kinder das so wünschten. Die geschiedene Frau arbeitete halbtags und verdiente (nach allen Abzügen) 923 Euro, während ihr Ex-Mann 2027 Euro monatlich nach Hause brachte.

Das Amtsgericht hatte der Ehefrau Unterhalt von 501 Euro zugesprochen. Dagegen legte der Ehemann Berufung ein und forderte, den Unterhalt zu kürzen. Seine Frau könnte vollschichtig arbeiten und dann mindestens Einkünfte von 1.390 Euro erzielen. Wegen der Kinder müsse sie nachmittags nicht zu Hause bleiben. Da habe er stets frei und könnte sich um die Mädchen kümmern.

Das sei keine überzeugende Alternative, urteilte das Oberlandesgericht Celle (10 UF 77/08). Die Mutter habe plausibel dargelegt, warum sie persönliche Betreuung bei den Hausaufgaben für notwendig halte. Niemand könne sagen, wie der Vater diese Rolle ausfüllen würde. Das Angebot wäre nur akzeptabel, wenn zwischen Vater und Kindern regelmäßig unbegleiteter Kontakt bestünde und er sich dabei als verlässlicher Betreuer bewährt hätte.

Tatsächlich habe er jedoch die Töchter seit geraumer Zeit nicht mehr alleine getroffen, weil sie ihm misstrauten. Auf dieser Basis könne man der Mutter nicht zumuten, vollschichtig zu arbeiten und die Mädchen täglich zum Vater zu bringen. Mit dem Halbtagsjob erfülle sie ihre Erwerbspflicht. Solange die Kinder die Grundschule besuchten, bleibe es dabei und damit auch bei dem nachehelichen Unterhalt, den das Amtsgericht für die Mutter festgelegt habe.