Mutter will mit ihrem Jungen nach Italien ziehen

Nur bei triftigen Gründen erhält ein Elternteil für einen Umzug ins Ausland das alleinige Sorgerecht

onlineurteile.de - Die italienische Staatsbürgerin lebt schon eine Weile von ihrem Ehemann getrennt. Das Sorgerecht für den sechsjährigen Jungen haben die Eltern gemeinsam inne, er wohnt bei der Mutter. Mit dem Vater versteht er sich gut, trotzdem war der Kontakt schwierig. Ständig gab es Streit zwischen den Eltern, oft auch zwischen Vater und Schwiegereltern.

Als die Mutter einen neuen Freund kennenlernte, wollte sie zu ihm nach Italien ziehen. Deshalb beantragte sie bei Gericht, ihr das alleinige Sorgerecht für das Kind zu übertragen. Das Oberlandesgericht Koblenz lehnte dies ab: Es sah keine Möglichkeit, das Recht der Frau auf Freizügigkeit mit dem Recht des Vaters auf Kontakt zu seinem Kind in Einklang zu bringen (11 UF 149/10).

Entscheidend sei natürlich das Wohl des Kindes. Nur wenn triftige Gründe für einen Umzug ins Ausland bestünden, komme ein alleiniges Sorgerecht in Frage: Diese Gründe müssten schwerer wiegen als das Interesse des Kindes am Umgang mit dem anderen Elternteil. Das treffe hier nicht zu, im Gegenteil.

Der zukünftige Wohnort sei nicht die Heimat der Mutter, sondern der Wohnort ihres neuen Lebensgefährten. Die Frau habe da keine Familie oder andere soziale Bindungen, in die ihr Kind integriert werden könnte. Berufliche Perspektiven in Italien existierten auch nicht. Und die neue Beziehung sei bislang nur eine Fernbeziehung gewesen.

Unter diesen Umständen habe das Umgangsrecht des Vaters Vorrang vor dem Wunsch der Mutter, nach Italien zu ziehen. Angesichts ihres bisherigen Verhaltens sei zu befürchten, dass nach einem Umzug der Kontakt zwischen Vater und Sohn völlig abreißen würde. Die Gespräche mit den Beteiligten hätten den Verdacht bestätigt, dass es der Mutter beim Umzug auch oder vor allem darum gehe, diesen Kontakt zu verhindern.