Mutter wohnt zu teuer

Hauseigentümer kann einem Mieter deshalb wegen Eigenbedarfs kündigen

onlineurteile.de - Der Eigentümer mehrerer Berliner Mietshäuser kündigte dem Mieter einer Wohnung von 60 Quadratmetern (qm) wegen Eigenbedarfs. Er benötige die Wohnung für seine Mutter, so die Begründung, weil diese aktuell in einer 165 qm großen, viel zu teuren Wohnung lebe.

Der Mieter hielt die Kündigung für unwirksam und zog vor Gericht. Er zweifelte den Eigenbedarf an: Der Vermieter habe Name und Alter der Mutter im Kündigungsschreiben nicht genannt und vor allem deren finanzielle Lage nicht erläutert. Außerdem seien in anderen Mietshäusern des Vermieters Wohnungen frei, in die dessen Mutter einziehen könnte.

Doch das Amtsgericht Berlin-Tiergarten erklärte die Kündigung für berechtigt (8 C 66/10). Das Kündigungsschreiben enthalte die wesentlichen Tatsachen. Die vom Mieter vermissten Angaben habe der Vermieter im Prozess nachgetragen. Das sei zulässig. Wenn ein Angehöriger des Vermieters eine teure Wohnung aufgeben und in eine kleinere umziehen wolle, sei dies ein vernünftiger Grund für eine Kündigung wegen Eigenbedarfs.

Dass in anderen Objekten des Vermieters Wohnungen frei seien, helfe dem Mieter hier nicht. Denn die seien wegen des schlechteren Umfelds nicht mit der gekündigten Wohnung vergleichbar. Suche der Vermieter nach einer passenden Wohnung für seine Mutter, müsse er sich nicht auf eigene, freie Wohnungen in schlechterer Lage verweisen lassen. Auch die Tatsache, dass im gleichen Haus 14 Monate vor der Kündigung eine vergleichbare Wohnung vermietet wurde, ändere nichts an der Wirksamkeit der Kündigung: Das liege lange zurück, da habe der Eigentümer den Eigenbedarf noch nicht vorhergesehen.