Mutter zieht mit den Kindern nach Deutschland
onlineurteile.de - Die Familie mit drei Kindern lebte in Kanada. In Deutschland sollten die Kinder in die Schule gehen, darüber waren sich die Eltern einig. Wie vereinbart flog die Mutter im Sommer 2007 mit den Kindern nach Frankreich in Urlaub. Anschließend zog sie nach Deutschland, wo die Kinder seither die Schule bzw. den Kindergarten besuchen. Der Vater hätte im Herbst nachkommen sollen. Doch in der Ehe kriselte es schon eine Weile - im Oktober beschloss das Paar, sich zu trennen.
Entgegen den ursprünglichen Plänen blieb der Mann in Kanada. Nun pochte er auf Paragraphen der HKÜ (Haager Übereinkommen zu zivilrechtlichen Aspekten internationaler Kindesentführungen) und forderte, die Kinder müssten zurückkehren. Von dem gemeinsamen Beschluss der Eltern zum Schulbesuch wollte der Vater nichts mehr wissen. Sein Antrag auf "Rückführung" der Kinder blieb beim Oberlandesgericht Karlsruhe ohne Erfolg (2 UF 43/08).
Die Mutter halte die Kinder keineswegs widerrechtlich fest. Vielmehr hätten die Eltern den Umzug gemeinsam geplant und einvernehmlich bestimmt, dass sich die Kinder in Deutschland aufhalten sollten. Der Vater könne sich nicht einseitig von dieser Vereinbarung lossagen. Daran ändere auch die Trennung des Paares nichts.
Vergeblich berief sich der Vater darauf, die Frau habe ihn getäuscht. Um sein Einverständnis mit dem Umzug zu erreichen, habe sie ihm ihre außereheliche Beziehung verschwiegen. Doch das Gericht glaubte der Frau: Sie habe glaubwürdig berichtet, dass der "Seitensprung" beim Umzug längst beendet war und damit nichts zu tun hatte.