Mutters Hunde zu Besuch

Wie verträgt sich das mit dem Verbot der Hundehaltung?

onlineurteile.de - Etwa zwei- bis dreimal wöchentlich besuchte eine Mutter für ein paar Stunden ihre erwachsene Tochter in deren Wohnung. Bei diesen Besuchen brachte die Mutter immer ihre beiden Hunde mit. Dem Vermieter wurde das zu viel: Er pochte auf das vertraglich vereinbarte Verbot, in der Mietwohnung Hunde zu halten. Die Tiere seien so oft da, dass dies eigentlich schon Hundehaltung darstelle, meinte er, und klagte auf Unterlassung.

Das Amtsgericht Hamburg stellte sich auf seine Seite (49 C 29/05). Zwar dürfe ein Mieter durchaus gelegentlich "Besuch in Begleitung eines Hundes empfangen". Im konkreten Fall fänden Besuche jedoch regelmäßig und häufig statt und dauerten lang. Damit sei die Grenze zum Verbot überschritten.

Manchmal habe die Mutter die Hunde ihrer Tochter sogar in Obhut gegeben, während sie etwas zu erledigen hatte. Dann gehe es nicht mehr nur um einen Besuch: Der Mieterin sei es verboten, fremde Hunde - sei es von Freunden, Verwandten oder Bekannten - in der Wohnung zu beherbergen. Andernfalls wäre das Verbot der Hundehaltung schnell ausgehebelt.