Mutwillig erwerbsunfähig?
onlineurteile.de - Es war nicht der erste Prozess, den die geschiedene Frau um Unterhalt vom Ex-Mann führte. Immer berief sie sich auf psychische Probleme, unter denen sie seit langem leide und die es ihr unmöglich machten zu arbeiten. Schon 2010 hatte ihr der Familienrichter dringend geraten, fachkundige Hilfe zu suchen.
Dass sie diesem Rat nicht folgte und sich zudem auf eine problembehaftete neue Beziehung eingelassen hatte, wurde ihr diesmal vom Gericht als unvernünftiges Verhalten angekreidet, das weiteren Anspruch auf nachehelichen Unterhalt ausschließe.
Der geschiedenen Frau Prozesskostenhilfe für einen neuen Prozess um Krankenunterhalt zu bewilligen, komme nicht in Frage, entschied das Oberlandesgericht Köln (II-4 WF 214/11). Sollte sie tatsächlich krankheitsbedingt arbeitsunfähig und deshalb "bedürftig" sein, habe sich die Frau das selbst zuzuschreiben, so das Gericht. Sie habe nichts unternommen, um mit ihren psychischen Problemen fertig zu werden.
Stattdessen habe sie sich auf ein Verhältnis mit einem gewalttätig veranlagten neuen Partner eingelassen und ihre Situation so weiter verschlimmert. Wenn diese Beziehung die kranke Frau noch stärker "traumatisierte", hätte sie sich vom Partner trennen müssen. Trotz der (erkannten) verstärkten psychischen Belastung habe sie aber das Verhältnis über Monate aufrechterhalten.
Daher sei davon auszugehen, dass sie die (behauptete) aktuelle Erwerbsunfähigkeit mutwillig herbeiführte. Unter diesen Umständen wäre es für den Ex-Mann unzumutbar, ihr weiterhin Unterhalt zu zahlen.