Nach Alkoholgenuss gegen Bäume geprallt

Sohn des getöteten Beifahrers verlangt Unterhaltsersatz

onlineurteile.de - Schon am Vormittag hatten zwei Freunde ein wenig Sekt getrunken. Dann fuhren sie mit dem Auto los, um andere alkoholische Getränke einzukaufen. In einer leichten Rechtskurve verlor der Fahrer die Kontrolle über seinen Wagen. Das Auto kam von der Fahrbahn ab und prallte gegen Bäume. Bei dem Unfall wurde der Beifahrer tödlich verletzt. Sein nichtehelicher Sohn verlangte von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallfahrers Ersatz für den Unterhalt, der ihm durch den Tod des Vaters entging.

Darauf habe er keinen Anspruch, so die Versicherung, weil sich sein Vater einem betrunkenen Fahrer anvertraut habe. Für den Unfallschaden hafte daher nicht der Fahrer bzw. dessen Versicherer. Der Vater habe sozusagen auf eigene Gefahr gehandelt und sich die Folgen selbst zuzuschreiben. Dieser Einschätzung widersprach das Oberlandesgericht Hamm (13 U 194/04).

An der Schuld des Fahrers bestünden keinerlei Zweifel. Wisse ein Beifahrer, dass der Fahrer erhebliche Mengen Alkohol konsumiert habe oder bemerke er schon vor der Fahrt deutliche Ausfallerscheinungen, könne man dem Beifahrer Mitverschulden anlasten. Doch die beiden verunglückten "Zecher" hätten sich am Morgen allenfalls zwei (0,2 l) Gläser Sekt gemischt mit "Red-Bull" schmecken lassen.

Das reichte den Richtern nicht für das Urteil aus, der Vater des Klägers hätte wissen müssen, dass der Unfallfahrer durch erheblichen Alkoholkonsum fahruntüchtig war. Sie verurteilten die Versicherung dazu, dem Sohn des Getöteten bis zur Volljährigkeit monatlich eine Rente von 192 Euro zu zahlen.