Nach Autounfall sofort einen Mietwagen gebraucht ...

Im Ausnahmefall muss der Kfz-Versicherer den höheren Unfallersatztarif übernehmen

onlineurteile.de - Benötigt ein Unfallgeschädigter einen Mietwagen, weil sein Auto repariert werden muss, ersetzt der Kfz-Versicherer des Unfallverursachers in der Regel nur den Normaltarif des Autovermieters. Der Unfallgeschädigte darf sich nicht einfach beim nächstbesten Autovermieter auf einen teuren Unfallersatztarif einlassen, sondern muss sich nach günstigeren Alternativangeboten erkundigen. Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel:

Eine selbständige Versicherungskauffrau war mit ihrem Fiat Coupé auf dem Land unterwegs, um an verschiedenen Orten Kunden aufzusuchen. Am Nachmittag wurde ihr Auto bei einem Unfall so schwer beschädigt, dass sie damit nicht mehr fahren konnte. Einen Termin verpasste die Geschäftsfrau durch den Unfall. Um nicht noch mehr zu versäumen, mietete sie auf der Stelle am Unfallort ein Auto. Wie üblich bot ihr der Autovermieter nur den höheren Unfallersatztarif an; nach Alternativen fragte die Frau nicht.

Die Kfz-Versicherung des Unfallverursachers hielt der Unfallgeschädigten vor, sie hätte einen günstigeren Tarif wählen müssen, und rückte für den Mietwagen nur 2.000 Euro heraus. Doch die Versicherungskauffrau hatte 7.378 Euro Miete gezahlt - auch deshalb, weil sich die Reparatur ihres Autos verzögerte (Ersatzteile konnten nicht sofort geliefert werden). Sie klagte den Differenzbetrag ein und bekam vom Landgericht Schweinfurt Recht (23 O 313/08).

Angesichts der Umstände sei es für die Unfallgeschädigte nicht möglich gewesen, ein Ersatzfahrzeug zum Normaltarif zu mieten, so das Gericht. Die Versicherungskauffrau habe aus beruflichen Gründen sofort ein Auto gebraucht, um ihre Termine einzuhalten. Schon um den Schaden durch den Unfall nicht unnötig zu vergrößern - Verdienstausfall drohte! -, sei es hier sinnvoll gewesen, keine Zeit mit der Suche nach Alternativangeboten zu verlieren.

Wegen der besonderen Dringlichkeit könne die Unfallgeschädigte daher Ersatz des Unfallersatztarifs verlangen. Der Versicherer müsse die Kosten des Mietwagens in voller Höhe übernehmen. Denn auch für die Dauer der Reparatur sei weder die Versicherungskauffrau, noch ihre "Stammwerkstatt" verantwortlich. (Der Versicherer hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.)