Nach Blitzstart aus der Kurve getragen ...
onlineurteile.de - Zwei Sportwagen standen nebeneinander (in den zwei Linksabbiegerspuren einer großen Kreuzung) vor der roten Ampel. Vielleicht fachte das den Ehrgeiz an? Jedenfalls fuhr einer der Fahrer so flott los, dass das Auto eine "Qualmwolke" erzeugte und beim Abbiegen ausbrach. Der Sportwagen drehte sich um die eigene Achse und prallte gegen eine Leitplanke. Für die Kosten der Reparatur (6.849 Euro) sollte die Vollkaskoversicherung aufkommen.
Doch das Versicherungsunternehmen winkte ab: Der Fahrer habe den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt. So sah es auch das Oberlandesgericht (OLG) Hamm, es wies die Zahlungsklage gegen den Versicherer ab (20 U 218/06). Den Schaden müsse der Autofahrer selbst tragen, so das OLG, denn sein Verhalten sei schlechthin unentschuldbar. Er habe zwar vor Gericht versucht, seinen Fahrfehler herunterzuspielen und behauptet, die Linkskurve sei schwierig zu bewältigen. Auch habe er vergessen, das elektronische Stabilisierungsprogramm (ESP) des Wagens einzuschalten.
Doch mit oder ohne ESP: Es liege auf der Hand, dass der Wagen nicht ausgebrochen wäre, wenn die Anfahrgeschwindigkeit nicht weit überhöht gewesen wäre. Einer der Zeugen habe die Szene so geschildert: Beim Umspringen der Ampel auf Grün sei das Auto losgefahren "wie ein Rennwagen bei der deutschen Tourenmeisterschaft". Vom Gummiabrieb der Reifen habe es so gequalmt, dass auf der Kreuzung kaum noch etwas zu sehen gewesen sei.
Von einem Autofahrer müsse man erwarten, dass er konzentriert und mit einer Geschwindigkeit fahre, in der er das Fahrzeug beherrsche. Entgegen der kühnen Behauptung des Versicherungsnehmers sei festzuhalten, dass das Linksabbiegen an einer Kreuzung keine großen Fahrkünste erfordere. Nur der Rennfahrerstart habe dazu geführt, dass der Wagen außer Kontrolle geriet.