Nach dem Tod eines Mieters will sein Sohn die Kaution

Urteil in einem Satz

onlineurteile.de - Bewohnen Vater und Sohn gemeinsam eine Wohnung, kann der Sohn nach dem Tod des Vaters,

wenn er das Mietverhältnis beendet, vom Vermieter die Rückzahlung der Kaution verlangen; das gilt auch dann, wenn sie vom Vater überwiesen wurde; Kinder des Mieters treten mit dessen Tod in das Mietverhältnis ein (wenn kein Ehepartner mit in der Wohnung lebt); so ist es gesetzlich geregelt und damit geht auch der Anspruch auf die Rückzahlung der Kaution auf den Sohn über.