Nach der Scheidung Geld zurück?
onlineurteile.de - Die Ehefrau war noch aus früheren Zeiten verschuldet. Als das Paar ein Hausgrundstück verkaufte, um anderswo ein neues zu erwerben, ließ sich daher der Ehemann als Alleineigentümer des neuen Hauses eintragen. Ihren Anteil am Verkaufserlös des ersten Hauses (rund 21.000 Euro) steckte die Frau in das neue Heim. Auf diese Weise könne sie das Geld und auch die neue Immobilie vor ihren Gläubigern retten, dachte sie. Das klappte auch, allerdings ging vier Jahre später die Ehe in die Brüche. Und nun musste die Frau mit dem Ehemann um das Geld streiten.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf bejahte ihren Anspruch auf die Summe (4 U 113/02). Mit dem Geld sei ein Wohnsitz für die Familie gekauft worden, die Ausgabe habe also dem ehelichen Zusammenleben gedient. Auch das Bestreben, das Haus vor dem Zugriff der Gläubiger zu sichern, belege dies. Nur darum sei der Ehemann Alleineigentümer des Hauses geworden. Es sei also nur "recht und billig", wenn die Ehefrau diesen Anteil zurückbekomme.
Dass ursprünglich der gut verdienende Ehemann die Barmittel durch seine berufliche Tätigkeit erwirtschaftet habe, spiele keine Rolle. Denn die Erwerbstätigkeit des eines Partners und die Leistungen des anderen Partners im Haushalt und bei der Kindererziehung seien als gleichwertig anzusehen.