Nach einem Unfall: Schloss behindertengerecht umgebaut

Für den Unfall verantwortliche Schifffahrtsgesellschaft muss auch diese Kosten übernehmen

onlineurteile.de - Auf einer Kreuzfahrt wurde eine Reiseteilnehmerin schwer verletzt. Sie erlitt eine Querschnittslähmung und ist seither auf einen Rollstuhl angewiesen. Einen langen Rechtsstreit mit der Schifffahrtsgesellschaft um Schadenersatz entschieden die Gerichte schließlich zu Gunsten des Unfallopfers. Am Ende ging es vor dem Bundesgerichtshof (BGH) noch darum, ob die Veranstalterin der Kreuzfahrt auch den behindertengerechten Umbau des Eigenheims finanzieren muss.

Die Besonderheit in diesem Fall: Die Frau wohnte in einer Art Schloss und der Umbau kostete 378.885 Euro. Die Schifffahrtsgesellschaft muss auch den Mehrbedarf der Verunglückten für behindertengerechten Wohnraum tragen, entschied der BGH (VI ZR 83/04). Die Frau habe Anspruch darauf, ihr Eigenheim so wie vor dem Unfall nutzen zu können.

Wie viel der Umbau koste, hänge logischerweise von den Gegebenheiten ab. Der Umbau eines repräsentativen Wohnhauses sei natürlich aufwändiger als der eines "normalen" Einfamilienhauses. Pech für die Schifffahrtsgesellschaft, doch: Der Schädiger könne sich die Lebensumstände des Geschädigten nicht aussuchen, so der BGH. Wenn der Geschädigte nicht in einer Bruchbude, sondern luxuriös wohne, müsse der Schädiger eben (innerhalb eines gewissen Rahmens) höheren Schadenersatz leisten.