Nach fast 20 Jahren Zweifel an der Vaterschaft ...
onlineurteile.de - 1983 kam das nichteheliche Kind zur Welt, der damalige Freund der Mutter anerkannte offiziell die Vaterschaft. Fast 20 Jahre später forderte er ein Vaterschaftsgutachten: Er habe anonyme Anrufe erhalten, die besagten, dass er nicht der Vater des Jungen sei. Mutter und Sohn hätten einem Gutachten zuerst zugestimmt, dieses dann aber abgelehnt.
Und so versuchte der Mann, den Vaterschaftstest bei Gericht durchzusetzen. Werde dieser Antrag abgelehnt, fechte er die Vaterschaft an, erklärte der Zweifelnde. Doch beim Oberlandesgericht Köln blitzte er mit seinem Anliegen ab (14 UF 235/03). Der junge Mann sei nicht verpflichtet, einer genetischen Untersuchung zuzustimmen, erklärten die Richter. Es sei denn, sie werde in einem Vaterschaftsprozess vom Gericht angeordnet.
Einen Vaterschaftsprozess könne der vermeintliche Scheinvater aber nicht führen, denn Zweifel an der Vaterschaft reichten für eine Anfechtungsklage nicht aus. Sie müssten zumindest gut begründet sein: Der Betroffene müsse von Umständen erfahren haben, die objektiv gegen seine Vaterschaft sprechen. Im konkreten Fall gebe es aber keine neuen Erkenntnisse, die Zweifel an seiner Vaterschaft hätten auslösen können. Für die anonymen Anrufe könne er keine Zeugen benennen. Dass ihm das Kind nicht ähnlich sehe, belege gar nichts. Manchmal fielen die "genetischen Würfel" eben so, dass zwischen Eltern und Kindern keine Ähnlichkeit bestehe.