Nach Reifenplatzer gegen Lärmschutzwand gedonnert

Autofahrerin missachtete "eigenartige Fahrgeräusche" und fuhr weiter ...

onlineurteile.de - Fünf Studenten waren auf der Autobahn Lüneburg - Hamburg unterwegs, als es passierte: Bei Tempo 100 km/h platzte ein Hinterreifen. Das Fahrzeug geriet ins Schleudern und prallte schließlich frontal gegen eine Lärmschutzwand. Durch den Aufprall erlitt eine Studentin eine Querschnittslähmung. Sie verklagte die Haftpflichtversicherung der Fahrerin auf Schmerzensgeld: Diese sei weitergefahren, obwohl man "eigenartige Geräusche" gehört habe, als sich die ersten Teile vom Mantel des Reifens lösten.

Das Oberlandesgericht Celle sprach dem Unfallopfer ein Schmerzensgeld von 180.000 Euro und eine monatliche Rente von 225 Euro zu (14 U 54/04). Die Fahrerin hatte als Zeugin den Vorfall so geschildert: Erst tauchten Geräusche auf, alle hätten darüber nachgedacht. Einer sagte, "das ist doch unser Auto" - ein anderer: "Das hört sich an, als wenn wir gleich einen Reifen verlieren." Sie selbst habe auf die Fahrbahn geschaut und nichts bemerkt. Das habe etwa eine halbe Minute gedauert.

Das Schlingern des Kraftfahrzeugs habe also nicht aus heiterem Himmel eingesetzt, folgerten die Richter. Während dieser halben Minute hätte die Autofahrerin reagieren müssen, also abbremsen oder anhalten. Der Gedanke an einen Reifendefekt habe sich angesichts der Geräusche aufgedrängt; dass dies für alle Mitfahrer sehr gefährlich werden konnte, verstehe sich von selbst. Wäre die Autofahrerin langsam auf dem Standstreifen weitergerollt, wäre der Unfall laut Gutachten eines Kfz-Sachverständigen nicht passiert.