Nach Unfall: 42.000 Euro vermisst
onlineurteile.de - Der Ehemann einer Kfz-Händlerin war mit deren Fahrzeug unterwegs und wurde in einen Unfall verwickelt. Er kam verletzt ins Krankenhaus und musste anschließend zu Hause das Bett hüten. Fünf Tage nach dem Unfall stellte er angeblich fest, dass ihm 42.000 Euro fehlten: So viel Bargeld habe er am Unfalltag dabei gehabt. Die Ehefrau als Halterin des Autos forderte von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers Ersatz. In erster Instanz hatte sie mit ihrer Klage Erfolg, doch die Freude darüber währte nicht lange.
Das Oberlandesgericht Köln hob das Urteil auf und wies die Klage ab (6 U 139/04). Die Aussagen der vernommenen Zeugen belegten nicht ausreichend, dass der Geldbetrag im Zusammenhang mit dem Unfall abhanden gekommen sei. Da der Ehemann der Klägerin den Verlust mehrere Tage nach dem Unfall bemerkt habe, gebe es mehrere Möglichkeiten: Das Geld könne im Krankenhaus oder aus der Wohnung gestohlen worden sein, der Verletzte könnte es auch auf der Fahrt nach Hause verloren haben. Da die Umstände nicht mehr zu klären seien, müsse die Kfz-Haftpflichtversicherung den Verlust nicht ersetzen. Denn diese hafte ausschließlich für Unfallfolgen.