Nach Unfall Auto gemietet
onlineurteile.de - Der 25-jährige Rheinländer arbeitete in Belgien als Angestellter eines landwirtschaftlichen Betriebs. An Weihnachten 2004 besuchte er seine Eltern. Als der Mann am zweiten Weihnachtsfeiertag abends mit dem Auto zurückfuhr, wurde er ohne Verschulden in Aachen in einen Unfall verwickelt. Der Wagen war schwer beschädigt. Um die Heimreise fortsetzen zu können, mietete der Angestellte ein Fahrzeug.
Später gab es deshalb Ärger mit der Kfz-Versicherung des Unfallverursachers: Sie warf dem Unfallopfer vor, er habe leichtfertig einen überteuerten Unfallersatztarif akzeptiert. Dabei seien Unfallgeschädigte verpflichtet, so wirtschaftlich wie möglich vorzugehen. Das Unternehmen ersetzte nur einen geringen Teil der Kosten. Der Angestellte klagte die ganze Summe ein und setzte sich beim Oberlandesgericht Köln durch (16 U 10/06).
Im konkreten Fall habe das Unfallopfer gar keine Möglichkeit gehabt, die Höhe des Tarifs zu beeinflussen, so die Richter. Die T-Autovermietung GmbH biete ausschließlich Mietfahrzeuge zum Unfallersatztarif. An einem Feiertag nach 22 Uhr abends könne man nicht erwarten, dass der Unfallgeschädigte eine umfangreiche Recherche nach dem günstigsten Tarif starte.
Und selbst wenn er sich die Mühe gemacht hätte, wäre das Resultat negativ gewesen, wie die telefonische Umfrage eines Sachverständigen belege: Im Raum Aachen/Düren verlangten alle Autovermieter - sofern sie überhaupt Fahrzeuge an Selbstzahler zum Normaltarif vermieteten! - von den Kunden entweder eine Kreditkarte oder eine Vorauszahlung des voraussichtlichen Mietpreises in bar. Der Unfallgeschädigte besitze jedoch keine Kreditkarte und sei als Lohnlandwirt (mit einem Verdienst von ca. 1.000 Euro monatlich) auch nicht in der Lage, die Mietwagenkosten im Voraus zu zahlen. Es sei ihm also gar nichts anderes übrig geblieben, als den teuren Unfallersatztarif zu akzeptieren.