Nachbar fühlt sich beobachtet ...
onlineurteile.de - In einer Reihenhaussiedlung lagen die Hauseingangstüren zweier Nachbarn unmittelbar nebeneinander. Umso störender empfand es der eine, als der andere über der Eingangstür zu seinem Haus eine kleine Video-Überwachungskamera installierte. Diese war mit Fernseher verbunden und sollte es der kranken Ehefrau des Hausbesitzers ermöglichen, nach einem Klingeln von innen zu kontrollieren, wer vor der Haustür stand. Doch der Nachbar kritisierte, dies sei ein Eingriff in seine Privatsphäre und zog vor Gericht.
Das Amtsgericht Spandau ergriff seine Partei (5 C 557/03). Die Kamera bilde einen Teil des Bürgersteigs bis zur Straße und den Weg zur Haustüre ab. Jeder, der beim Nachbar aus- und eingehe, müsse sich überwacht vorkommen und ständig mit Aufzeichnungen rechnen. Auch wenn der Kameramann leugne, die Nachbarn zu beobachten: Für die Betroffenen sei dies nicht kontrollierbar.
Damit beeinträchtige der Hausbesitzer die Persönlichkeitsrechte des Nachbarn, seiner Familie und Besucher. Dies wiege schwerer als der Zweck, mit dem er die Kameraaufnahmen rechtfertige. Denn zum einen sei seine Frau zwar krank, aber nicht bettlägerig. Zum anderen könne man die an der Haustür Klingelnden auch mit weniger einschneidenden Mitteln identifizieren, z.B. mit Hilfe einer Gegensprechanlage.