Nachlassverwalter bediente sich am Vermögen
onlineurteile.de - Ein wohlhabender Herr hatte das Zeitliche gesegnet. Die Erben des beträchtlichen Vermögens waren zunächst unbekannt. Da am Wohnort keine Angehörigen lebten, musste nach Verwandtschaft im Ausland gefahndet werden. Einstweilen wurde ein ehrenamtlicher Nachlasspfleger bestellt, um den Nachlass zu sichern und zu verwalten. Der Mann missbrauchte diesen Auftrag dazu, sich am Nachlass zu bereichern. 420.000 Euro ließ er mitgehen.
Die Straftat flog auf, der Mann wurde zu einer Haftstrafe verurteilt und zahlte den unterschlagenen Betrag zurück. Anschließend wollte er für seine aufopferungsvolle Tätigkeit mit Geld aus dem Nachlass belohnt werden, rund 200.000 Euro verlangte er. Davon hielt das Landgericht Coburg allerdings nichts (41 T 6/09).
Grundsätzlich könne zwar auch ein ehrenamtlicher Nachlasspfleger eine angemessene Vergütung beanspruchen, wenn die mit dem Nachlass verbundenen Geschäfte umfangreich oder schwierig zu bewältigen seien. Im konkreten Fall habe aber der Nachlasspfleger durch seine kriminelle Handlung jeden Anspruch verwirkt: Eine Vergütung komme nicht in Frage, auch wenn der Mann die unrechtmäßig entnommene Summe zurückgezahlt habe.