Nachmieter gestellt
onlineurteile.de - In einem Zweifamilienhaus lebte im Erdgeschoss die Hauseigentümerin. Die alte Dame hatte die Wohnung im ersten Stock an eine alleinstehende Frau vermietet. Diese entschloss sich eines Tages zu einem Umzug und wollte den Mietvertrag vorzeitig auflösen. Als sie der Vermieterin eine Familie mit zwei kleinen Kindern als Nachmieter präsentierte, winkte die alte Dame ab: Die Familie sei für sie wegen des Kinderlärms unzumutbar, das Haus außerdem für kleine Kinder ungeeignet. Dagegen war die Mieterin der Ansicht, nun ihre Pflicht erfüllt zu haben, einen Nachmieter zu benennen. Sie zog aus, während die Vermieterin darauf beharrte, das Mietverhältnis sei noch nicht beendet.
Es kam zum Rechtsstreit um Kaution und restliche Miete, dessen Ausgang davon abhing, ob die Vermieterin die vorgeschlagenen Nachmieter ablehnen durfte. Das Landgericht Hildesheim bejahte diese Frage (7 S 41/05). Ob ein Nachmieter für den Vermieter zumutbar sei oder nicht, richte sich nach den Umständen im Einzelfall. Beim Einzug einer Familie mit Kindern müsste die Vermieterin plötzlich mit einem ganz anderen Geräuschpegel leben. Damit müsse sich die alte Dame nicht abfinden.
Vergeblich verwies die Ex-Mieterin darauf, dass bei ihr doch auch zwischendurch die Tochter gewohnt habe. Ihre Tochter sei schon erwachsen gewesen, so die Richter. Ob zwei erwachsene Frauen oder eine Familie mit Kindern im Haus wohne, sei vom Lärmaufkommen her ein gewaltiger Unterschied für die Nachbarn.