Nachmieter gesucht ...
onlineurteile.de - Ein Münchner Ehepaar zog aus seiner Mietwohnung aus. Schon geraume Zeit vorher hatten die Mieter in der Zeitung inseriert, um Nachmieter zu suchen, die ihre Küche und andere Einrichtungsgegenstände übernehmen wollten. Tatsächlich fanden die Mieter ein Ehepaar, das bereit war, dafür 10.000 Euro Ablöse zu zahlen. Sie stellten das Ehepaar dem Vermieter vor. Doch der war mit den Nachmietern nicht einverstanden.
Schließlich fand er selbst neue Mieter. Der Haken für die Vor-Mieter: Die "neuen" hatten an ihrer Küche und den anderen Möbeln keinerlei Interesse. Die Vor-Mieter mussten die Wohnung ausräumen und blieben auf einem Teil der Sachen sitzen. Einige wurden sie nur zum Schleuderpreis los. Deshalb forderten sie Schadenersatz vom Vermieter: Am Ende hätten sie enormen Verlust gemacht.
Unfug - die Ablöse sei sowieso weit überhöht gewesen, konterte der Vermieter. Auch aus diesem Grund habe er die vorgeschlagenen Nachmieter abgelehnt. Das durfte er auch, urteilte das Amtsgericht München (412 C 3825/08). Ein Vermieter sei grundsätzlich nicht verpflichtet, bestimmte Nachmieter zu akzeptieren, um so den Mietern eine Ablöse für ihre Einrichtung zu sichern.
Bei der Auswahl der Nachmieter seien Vermieter völlig frei. Im konkreten Fall sei auch im Mietvertrag nichts Abweichendes vereinbart. Der Abfuhr lägen auch keine rechtswidrigen Motive wie z.B. Diskriminierung zugrunde.