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Cheatbots in einem Onlinespiel können einen Wettbewerbsverstoß darstellen

onlineurteile.de - Europa-Premiere: Die erste Entscheidung zu Cheatbots in Onlinespielen stammt vom Landgericht Hamburg. Der Betreiber eines Onlinespiels hatte ein Eilverfahren gegen das Programm angestrengt. Worum geht es eigentlich? Cheatbots sind Computerprogramme, die in den Ablauf eines Onlinespiels eingeschleust werden und das Spielen verändern. Sie erleichtern Spielern den Zugriff auf Vergünstigungen, automatisieren Spielabläufe oder simulieren Spielerhandlungen.

Dieses Programm war dem Spielebetreiber ein Dorn im Auge. Zwar können die Spieler an vielen Onlinespielen prinzipiell kostenlos teilnehmen. Aber die Spielebetreiber verdienen trotzdem daran: Sie bieten nämlich gegen Entgelt Zusatz- oder Komfortfunktionen an, mit denen die Spieler ihre Aktionsmöglichkeiten im Spiel erweitern können.

Und genau in diesem Punkt treten die Schöpfer von Cheatbots als Konkurrenz auf: Sie machen ähnliche Angebote und locken die Spieler zudem mit Funktionen, die vom Spiel eigentlich gar nicht vorgesehen sind. Das Landgericht Hamburg bewertete dies als Wettbewerbsverstoß (308 O 332/09).

Der Spielebetreiber lasse die Teilnehmer kostenlos spielen ("Free-to-play-Geschäftsmodell") und schaffe zugleich bei ihnen ein Interesse an kostenpflichtigen Erweiterungen. Hier drängten sich nun die Schöpfer von Cheatbots dazwischen und nutzten dieses Interesse aus, um ihrerseits Geld an den Spielern zu verdienen. Damit werde jedoch das Free-to-play-Geschäftsmodell untergraben.

Durch das Angebot von Spielerweiterungen, die der Spielebetreiber selbst gar nicht vorsehe, verleiteten die Bot-Anbieter darüber hinaus die Teilnehmer wettbewerbswidrig dazu, gegen den Vertrag mit dem Spielebetreiber zu verstoßen. Denn dessen Vertragsbedingungen untersagten es den Spielern, Zusatzprogramme zu verwenden.