Nachtarocken erfolglos
onlineurteile.de - 10 Jahre nach dem Abschluss eines Gewerbemietvertrags verlangte die Mieterin eines Geschäftslokals von ihrem Vermieter einen Teil der Miete zurück. Begründung: Die vereinbarte Nettomiete von 20.000 DM sei Wucher gewesen, der Mietvertrag wegen Sittenwidrigkeit unwirksam. Seinerzeit (1991) habe man für vergleichbare Objekte nur Mieten bis 15.000 DM monatlich gezahlt.
Die Rückzahlungsklage der Mieterin scheiterte beim Oberlandesgericht Koblenz (10 U 486/03). Laut Sachverständigengutachten sei ihre Nettomiete im Vergleich zu ähnlichen Objekten tatsächlich recht hoch gewesen. Von einem auffälligen Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung (so die Definition von Wucher) könne trotzdem keine Rede sein. Immerhin befinde sich das Geschäft in bester Innenstadtlage. Auch seien die Mietpreise für Gewerbeimmobilien 1991 wesentlich höher gewesen als heute.
Der Vermieter habe weder eine Zwangslage der Mieterin ausgenutzt, noch eine unerfahrene Person über den Tisch gezogen. Schließlich sei sie eine alteingesessene Kauffrau mit Durchblick auch auf dem Immobilienmarkt. Die Geschäftsfrau habe damals selbst den Kontakt mit dem Vermieter aufgenommen und die Geschäftsräume unbedingt mieten wollen. Den Mietpreis habe sie akzeptiert, ohne zu verhandeln oder gar Bedenken in Bezug auf die Miethöhe vorzutragen.