Nachts auf dem Parkplatz über Betonklotz gestolpert
onlineurteile.de - Auf dem Münchner Messegelände wollte ein Aussteller nachts über den unbeleuchteten Messe-Parkplatz zur U-Bahn gehen. Auf dem Fußweg, der von der Messe zum Parkplatz führt, hat die Messe München GmbH (ca. 30 cm hohe) Betonquader aufgestellt, um Fahrzeuge an der Durchfahrt zu hindern. Der Geschäftsmann stieß gegen einen der Betonklötze und stürzte so unglücklich, dass er sich einen Arm brach. Trotz einer schnellen Operation ist der Arm nicht mehr so beweglich wie früher.
Der Unglücksrabe verklagte die Messe München GmbH auf Schmerzensgeld: Sie hätte den Weg zur U-Bahn ordentlich beleuchten müssen, fand er. Kühl antwortete die GmbH, dass man sich bei Dunkelheit eben vorsichtig bewegen müsse. So einfach könne es sich die GmbH nicht machen, erklärte das Landgericht München I, und verurteilte sie zur Zahlung von 4.500 Euro Schmerzensgeld (9 O 1277/09). Zwar treffe den Geschäftsmann ein Mitverschulden (50 Prozent) an dem Unfall, weil er zu wenig auf den Weg geachtet habe. Aber für die Verkehrssicherheit des Geländes trage die GmbH die Verantwortung.
Und der Verkehrssicherungspflichtige müsse Gefahrenquellen beseitigen oder vor ihnen warnen, auf die sich Verkehrsteilnehmer auch bei umsichtigem Verhalten nicht rechtzeitig einstellen könnten. Das gelte erst recht, wenn der Verantwortliche ein Hindernis selbst installiert habe. Wenn die Messe München GmbH auf ihrem Gelände Betonklötze aufstelle, sei sie verpflichtet, diese farblich zu kennzeichnen oder nachts zu beleuchten. Am besten wäre es aber, den Weg auf weniger riskante Weise für Autos zu sperren. (Die GmbH hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.)