Nachts Betrunkenen überfahren
onlineurteile.de - Wegen Trunkenheit im Straßenverkehr war dem Mann die Fahrerlaubnis entzogen worden. Trotzdem ließ er den Wagen nicht stehen. Eines Nachts wurde ihm ein anderer Trunkenbold zum Verhängnis: Vollkommen betrunken hatte sich ein Zecher auf eine Landstraße gelegt und war eingeschlafen. Der Autofahrer überfuhr ihn, das Unfallopfer starb noch an der Unfallstelle.
Die Tochter des Verunglückten verklagte den Fahrer auf Schadenersatz (Beerdigungskosten und Unterhaltsschaden). Zwei Fünftel des Schadens müsse er übernehmen, urteilte das Oberlandesgericht. Der Rest gehe auf das Konto des Toten, das Verschulden des betrunkenen Unfallopfers überwiege hier. Dagegen protestierte die Tochter: Da habe das Gericht ja wohl ignoriert, dass der Fahrer ohne Führerschein gefahren sei.
Das spiele hier keine Rolle, entschied der Bundesgerichtshof (VI ZR 115/05). Beim Unfall habe sich dieser Rechtsverstoß des Fahrers nicht ausgewirkt. Nur dann hätte ihn das Oberlandesgericht in die Abwägung der Haftungsanteile einbeziehen müssen. Zum Unfallzeitpunkt sei der Fahrer nüchtern gewesen und habe keinen Fahrfehler begangen. Er sei nur ein wenig zu schnell gefahren (90 km/h statt 70 km/h).
Die überhöhte Geschwindigkeit habe aber nichts damit zu tun, dass der Mann ohne Führerschein unterwegs war. Zu Recht habe daher die Vorinstanz seinen Beitrag zum Unfall geringer gewertet als den Beitrag des Unfallopfers, das sich bei Nacht mit 2,56 Promille im Blut auf der Fahrbahn aufhielt. Die Haftungsquote (3/5 Haftung des Fußgängers, 2/5 Haftung des Autofahrers) sei nicht zu beanstanden.