Nahrungsergänzungsmittel sind nicht "medizinisch notwendig"

Übergewichtiger Hilfeempfänger bekommt dafür nicht mehr Grundsicherung

onlineurteile.de - Zuerst hatte sich der arbeitslose Mann, der Grundsicherung für Arbeitsuchende bezieht, an sein Jobcenter gewandt: Nach Ansicht seines Hausarztes machten diverse Krankheiten (Übergewicht, Bluthochdruck etc.) die Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln erforderlich (Vitaminpräparate, Mineralien und Enzympräparate). Dafür brauche er unbedingt mehr Geld. Doch das Jobcenter sah darin keinen Mehrbedarf und ließ den Mann abblitzen.

Daraufhin zog er vors Sozialgericht, doch auch hier blieb er erfolglos. Anspruch auf höhere Leistungen hätten nur Hilfebedürftige, die aus medizinischen Gründen spezielle, teure Ernährung benötigten, stellte das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen fest (L 9 AS 585/08). Das sei entgegen der Ansicht seines behandelnden Arztes hier nicht der Fall.

Bei den Erkrankungen des Hilfeempfängers sei — jedenfalls nach aktuellem medizinisch-ernährungswissenschaftlichem Wissensstand — keine besondere Diät oder Ernährung notwendig. Bei Übergewicht und Bluthochdruck sei eine gesunde, ausgewogene Mischkost wichtig und ausreichend. Wenn jemand Vitamine, Mineralien oder Enzyme als Pillen schlucke, handle es sich nicht um Ernährung.

Ausgaben für nicht verschreibungspflichtige Medikamente oder Nahrungsergänzungsmittel begründeten keinen Mehrbedarf des Hilfeempfängers, so wie ihn das Sozialgesetzbuch definiere. Von seiner Krankenkasse könne er nur verlangen, mit den notwendigen Arzneimitteln versorgt zu werden. Wenn der Arbeitslose Mittel anderer Art einnehmen wolle, müsse er die Ausgaben vom Regelbetrag der Grundsicherung finanzieren.