Naturschutz wichtiger als Brotzeit

Gericht stoppt Bau einer Skihütte an der Piste

onlineurteile.de - Das alpine Landschaftsschutzgebiet H erfreut sich großer Beliebtheit bei Wintersportlern. Naturschutz hin oder her: Das Skigebiet wurde deshalb ausgebaut. Klar, dass anschließend auch die Nachfrage nach Gaststätten für den "Einkehrschwung" stieg. Als ein Gastronom die Baugenehmigung für eine weitere Skihütte an der Piste beantragte, erklärte sich der bayerische Bau- und Umweltausschuss sogleich mit dem Vorhaben einverstanden.

Die Naturschutzbehörde bereitet dem Plan jedoch ein schnelles Ende: Eine Ausnahme vom Bauverbot im Landschaftsschutzgebiet komme hier nicht in Frage. Da gehe es um wertvolles Wiesenland, das durch eine große Skihütte mit dem entsprechenden Rummel stark in Mitleidenschaft gezogen würde. Außerdem: Werde einmal eine Baugenehmigung erteilt, stehe der nächste Antragsteller schnell vor der Tür.

Daraufhin versuchte der Wirt, auf dem Rechtsweg eine Baugenehmigung durchzusetzen. Doch auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof verweigerte sie ihm (1 ZB 10.2422). Der Wunsch des Gastronomen, das Skigebiet noch attraktiver zu machen, rechtfertige keine Ausnahme vom Bauverbot. Die werde in einem Schutzgebiet allenfalls dann zugelassen, wenn das vorhandene gastronomische Angebot nicht genüge, um Wanderer und Skifahrer mit "Speis und Trank" zu versorgen.

Im Skigebiet H existierten aber schon zwei Gaststätten, eine auf dem Gipfel und eine in der Talstation der Seilbahn. Und die reichten knapp aus — sogar laut ADAC-Skipisten-Test —, um die Sportler zu verköstigen. Vergeblich beteuerte der Wirt, die Gastronomie vor Ort habe "chronischen Nachholbedarf" und zu Stoßzeiten finde kaum ein Skifahrer mehr einen Platz.

Davon ließ sich das Gericht nicht erweichen. Hier überwiege das allgemeine Interesse an Naturschutz und Landschaftspflege. Dass ein größeres, moderneres Angebot an Lokalen für die Gäste angenehmer wäre, sei klar. An der D-Abfahrt gebe es keine einzige Einkehrmöglichkeit. Skifahrer könnten aber den nächsten Snack einnehmen, wenn sie drei km Abfahrt zurücklegten — maximal 15 Minuten Fahrzeit zur Brotzeit, das sei zumutbar.