"Nauru is calling"
onlineurteile.de - Im Mobilfunknetz einer deutschen Telefongesellschaft war am 22./23. November 2002 die Hölle los: 775.876 Anrufe aus dem Festnetz zu Handynummern der Telefongesellschaft wurden registriert. Gewählt wurde (automatisch) von der Telefonanlage einer X-GmbH, die an eine Datemverarbeitungsanlage angeschlossen war. Die Anrufe dauerten nur 1,5 Sekunden; als Absenderkennung erschien im Handydisplay die Ziffernfolge "00674-...". Das ist die Ländervorwahl der Inselstaaten Nauru und Kiribati im Pazifik.
Am 25. November ließ die Telefongesellschaft diese Ländervorwahl sperren. Doch da hatten die halbseidenen Geschäftsleute längst ihr Ziel erreicht: Zuvor hatten 113.221 Telefonkunden 160.093 mal die auf ihrem Handy hinterlassene Telefonnummer angerufen. Das brachte einem auswärtigen Mitarbeiter der X-GmbH 174.165 Euro in die Kasse. Automatisch wurden die Anrufe von Nauru zu einem Leipziger Telefonanschluss weitergeleitet: Dort hörte jeder Anrufer ein Tonband mit Werbung.
Die deutsche Telefongesellschaft verklagte die X-GmbH auf Unterlassung und bekam vom Landgericht München I Recht (1 HKO 7754/03). Das Gericht verbot der Firma, derartig kurze Verbindungen aufzubauen - die kein Handybesitzer entgegennehmen kann - und Rufnummern zu hinterlassen. So würden die Handynutzer zum Anrufen verleitet, weil jeder annehme, ein ernsthafter Gesprächspartner habe vergeblich versucht, ihn zu erreichen. Erst durch ein kostspieliges Telefonat erkenne der Telefonkunde, dass man ihn ins Bockshorn gejagt habe, und dann werde er in unzulässiger Weise mit Werbung belästigt.