Nebenerwerbslandwirt kauft Land

Genehmigung wegen "ungesunder Verteilung von Grund und Boden" verweigert

onlineurteile.de - Seit 1986 bewirtschaftete ein Kaufmann nebenberuflich den Hof seiner Eltern in Westfalen. Im Jahre 2001 kaufte er für 36.800 DM zwei Ackergrundstücke in Sachsen-Anhalt (gut 4,8 Hektar). Die bis 2008 laufenden Pachtverhältnisse wollte er bestehen lassen. Als die Genehmigungsbehörde vom Landwirtschaftsamt erfuhr, dass auch ein Vollerwerbslandwirt die Flächen kaufen wollte, genehmigte sie den Kaufvertrag des Kaufmanns nicht.

Auch vom Landwirtschaftsgericht bekam der Kaufmann keinen besseren Bescheid, das Oberlandesgericht Naumburg billigte die Entscheidung (2 Ww 38/01). Landwirtschaftlich genutzter Boden dürfe nur an Nichtlandwirte verkauft werden, wenn kein Vollerwerbslandwirt das Grundstück benötige, um seinen Betrieb aufzustocken. Im konkreten Fall bestehe keinerlei Aussicht, dass der Nebenerwerbslandwirt mit Hilfe der Ackerflächen in absehbarer Zeit einen leistungsfähigen landwirtschaftlichen Betrieb einrichten werde. Damit seinen westfälischen Getreideanbaubetrieb zu erweitern, sei nicht möglich - wegen der weiten Entfernung und weil die Flächen langfristig verpachtet seien. Daher würde der Verkauf an den Nebenerwerbslandwirt zu einer "ungesunden Verteilung von Grund und Boden" führen.