Nebenkosten teils um über 50 Prozent erhöht
onlineurteile.de - Der Geschäftsführer einer Firma traute seinen Augen nicht, als er die Betriebskostenabrechnung seiner Vermieterin, einer Immobilienfirma, erhielt: Für die Bewachung des Gebäudes sollte er nun fast 3.000 Euro mehr berappen als im Abrechnungszeitraum vorher, für den Hauswart berechnete man um 69 Prozent mehr. So nicht, sagte sich der Mieter, und zahlte die gleiche Summe wie früher.
Es kam zum Rechtsstreit beim Kammergericht in Berlin, den die Vermieterin verlor (12 U 216/04). Wenn der Vermieter einzelne Positionen der Betriebskosten im Vergleich zum Vorjahr um über zehn Prozent erhöhen wolle, müsse er dafür schon nachvollziehbare Gründe angeben. Er müsse erläutern, wie der Preisanstieg zustande komme und warum er ihn nicht habe vermeiden können (z.B. durch Wechsel des Bewachungsunternehmens). Alles andere verstoße gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit.
Die Argumente der Vermieterin im konkreten Fall seien wenig überzeugend. Dass es erforderlich gewesen sei, die Bewachungszeiten für das Grundstück auszuweiten, habe sie mit vermehrten Einbrüchen begründet. Davon wisse man bei der Polizei aber nichts. Auch in Bezug auf die Hauswartskosten habe die Immobilienfirma nicht dargelegt, dass sie mit dem beauftragten Haustechnikunternehmen Preisverhandlungen geführt bzw. welche Anstrengungen sie unternommen habe, um einen günstigeren Unternehmer zu finden. Daher müsse die Mieterin für diese Posten nicht mehr zahlen als im Vorjahr.